Passive Mitglieder haben nicht das Recht an allen Übungsabenden teilzunehmen.
Zur Teilnahme an Festen und Vereinsfahrten sind passive Mitglieder ebenso berechtig wie aktive Mitglieder.
Auszug § 7 Satzung
Vermögensrechtliche Ansprüche können beim Austritt eines Mitgliedes aus dem Verein von diesem nicht geltend gemacht werden. Ausgenommen sind Beträge, die dem Verein gegebene Darlehen oder Sachwerte darstellen. Der Wiedereintritt ausgetretener Mitglieder ist mit der Zahlung der Aufnahmegebühr verbunden. Bei Beitragsrückständen erfolgt eine schriftliche Mahnung. Wird dieser nicht Folge geleistet, so kann der Betrag mittels Postauftrages erhoben werden. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des säumigen Mitgliedes. Bei Zahlungsrückständen von mehr als sechs Monaten erfolgt die Streichung von der Mitgliederliste, wobei sich der Verein alle Rechte aus den Beitragsrückständen sowie deren gerichtliche Betreibung vorbehält. Vereinsaustritte müssen dem Vorstand schriftlich zum Kalendervierteljahr vorgelegt werden.
Anmeldung
Die Anmeldung beim STV-Rethel e.V. geschieht in wenigen Minuten über unser Anmeldeformular. PDF-Datei
Du kannst dieses Formular online ausfüllen. Dann ausdrucken, unterschreiben und einfach zum Sport mitbringen oder wieder einscannen und an unseren Vereinsvorstand senden.
Bankverbindung
Die Bankverbindung des STV-Rethel e.V.:
Postgiroamt Essen
IBAN: DE58 3601 0043 0424 0624 31
BIC: PBNKDEFF360